

Wenn Sie als Ausländer in Deutschland eine Arbeit aufnehmen möchten, benötigen Sie in der Regel neben einer Aufenthaltserlaubnis auch eine Arbeitserlaubnis.
Als Bürger Europas oder der EU benötigen Sie für die Einreise nach Deutschland weder ein Visum noch müssen Sie eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis beantragen. Für einige europäische Länder gibt es jedoch Einschränkungen. In diesen Fällen sind gesonderte Genehmigungen erforderlich, die bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Erst dann ist es möglich, in Deutschland zu arbeiten.
Für Bürger aus allen Staaten außerhalb Europas gilt: Sie benötigen einen Aufenthaltstitel, der Ihnen ausdrücklich erlaubt, in Deutschland zu arbeiten. Es gibt nach dem Aufenthaltsgesetz folgende Aufenthaltstitel:
Sie haben Fragen dazu? Kontaktieren Sie uns! Selbstverständlich helfen wir Ihnen bei allen Fragen rund um Arbeits- und Aufenthaltsrecht weiter. Wir begleiten Sie zum Arbeitsamt, zu den Ausländerbehörden und vermitteln auf Wunsch.